Umweltzone
Über die Frage der Sinnhaftigkeit und Effektivität einer Umweltzone lässt sich trefflich streiten. Die Gutachten u.a. des Frauenhofer-Institutes sind Ihnen ja bekannt.
Keiner wissenschaftlichen Beurteilung bedarf es, um festzustellen, dass eine auseinanderfallende Regelung zur Umweltzone in den Doppelstädten, wie sie jetzt seit Januar in Ulm und Neu-Ulm vollzogen wird, die Effektivität der Maßnahme konterkariert.
Solange daher Neu-Ulm aussetzt, ist die Durchführung der Umweltzone auf Ulmer Gemarkung in Frage gestellt und an sich wirkungslos.
Hinzu kommen die zahlreichen feinstaubträchtigen Baustellen und Fuhren und die befürchteten Beeinträchtigungen des Verkehrs auf Ulmer Gebiet, insbesondere auch durch die Sanierung der B 10.
Eine aussagekräftige Erfassung der vergleichbaren Schadstofffrachten und regulierende Luftreinhaltung durch den Vollzug der Umweltzone in der 2. und 3. Stufe ist hier nur sehr eingeschränkt möglich.
Volkswirtschaftlich unsinnig ist auch der Aufwand der beabsichtigten Ausnahmegenehmigungspraxis und die anfallenden Umrüstungskosten für die ca. 1000 betroffenen Fahrzeuge in 2012 und 5000 betroffenen Fahrzeuge in 2013.
Grund allerdings genug, sich für den aufschiebenden Vollzug der Maßnahme einzusetzen, bis jedenfalls länderübergreifend ein einheitlicher Vollzug gewährleistet wird, worum wir Sie hiermit bitten dürfen.
Wir regen an, den Vertreter des Regierungspräsidiums in den Gemeinderat einzuladen, um die Sache dort gemeinsam erörtern zu können.
Dr. Thomas Kienle - CDU-Fraktion
Dr. Bruno Waidmann - FDP-Fraktion
Reinhold Eichhorn - FWG-Fraktion
Dorothee Kühne - SPD-Fraktion