Bei einem Besuch der Bundestagsabgeordneten Ronja Kemmer mit Mitgliedern der CDU-Fraktion des Ulmer Gemeinderats bei der Aids-Hilfe wurde über die aktuellen Entwicklungen des Unterstützungsangebots für Frauen in Prostitution diskutiert.
Gemeinsam mit Ronja Kemmer, MdB (3.v.li.) war die CDU-Fraktion vor Ort bei der AIDS-Hilfe. Zu sehen sind Barbara Münch (1.v.re), Wolfgang Schmauder (2.v.re), Dr. Karin Graf (4.v.re) und Dr. Bertram Holz (2.v.li). (Bild: Sabine Trucksäß) Im kommenden Jahr tritt das Prostitutionsgesetz in Kraft. In diesem Zuge wird dringend eine unbefristete 100 %-Stelle bei der Aids-Hilfe benötigt, die auf zwei Mitarbeiterinnen aufgeteilt werden soll. Das Angebot soll sich an alle Prostituierten richten und eine feste Anlaufstelle sein. Dieses Angebot gibt es bisher im Großraum Ulm nicht.
Die Aids-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/AlbDonau e.V. bietet an diese Lücke zu schließen, sofern die Stelle von der Stadt genehmigt wird. Die Besucher waren sich einig, dass das die sinnvollste und erstrebenswerteste Lösung für Ulm ist und dass eine solche Stelle geschaffen werden muss. Es bestehen bereits Kontakte ins Milieu und die Aids-Hilfe in Ulm verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich Gesundheitsprävention, ist in alle erforderlichen Bereichen bestens vernetzt und hat insbesondere Lösungen für die Problematiken anonymer Zugang und migrationsspezifische Fragestellungen.
Die Aufgabenbereiche, die zukünftig zur Verfügung stehen sollen, gehen von Streetwork über Hilfestellungen und Beratung bis zu Begleitung zu Ärzten und Ämtern. Wichtig ist hier eine kontinuierliche Arbeit, da das Vertrauen seitens der Prostituierten in die Einrichtung erst geschaffen werden muss.
In Ulm gibt es derzeit ca. 120-200 Prostituierte, die zum Großteil aus Osteuropa kommen. Häufig sind diese Frauen nicht krankenversichert. Viele trauen sich auch deshalb nicht sich gesundheitlich untersuchen zu lassen. Hier könnte mit einfachen Mitteln geholfen werden, wenn es eine Anlaufstelle mit niederschwelligem Zugang zu Hilfsangeboten gibt. Zum Angebot sollen auch die Ausstiegsberatung und die Aufklärung hinsichtlich
eigener Rechte und Pflichten gehören.