In einem gemeinsamen Antrag der Ulmer Gemeinderatsfraktionen setzt sich Wolfgang Schmauder für die Einführung eines kostenfreien WLANs in Bus und Straßenbahn ein. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Gemeinderat zu berichten.
Die Antwort von Oberbürgermeister Gönner finden Sie hier.
Der Antrag im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr OB Gönner,
die Hamburgische Bürgerschaft hat einen Beschluss gefasst, wonach Fahrgäste in ausgewählten HVV-Buslinien kostenlos im Internet surfen können. Hierzu wurden zu Beginn 25 Busse mit WLAN ausgestattet, die es Fahrgästen ermöglicht, nach einmaliger Anmeldung während der Fahrt gratis das Internet zu nutzen.
Wie das Hamburger Beispiel zeigt, ist kostenfreies WLAN im öffentlichen Nahverkehr technisch und finanziell realisierbar. Außerdem ist der Zugang ins Internet über Hotspots in Bussen und Bahnen ohne Volumenbegrenzung und Geschwindigkeitsdrosselungen möglich, im Gegensatz zu mobilen „Flatrates“. TouristInnen können durch die kostenlose Nutzung des Internets teure Roaminggebühren sparen. Insgesamt wird das Angebot zu mehr Entspannung und Spaß während der Fahrt führen, was wiederum zur Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs beiträgt. Eine vorgeschaltete Seite könnte auf touristische, kulturell und andere Angebote der Umgebung hinweisen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir folgende Punkte:
1. Zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit innerhalb des Ulmer ÖPNV-Netzes fahrende Busse mit entsprechender WLAN-Technik ausgerüstet werden können, um einen reibungslosen Internetzugang während der Fahrt zu ermöglichen.
2. Bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Busse und schienengebundener Fahrzeuge ist die technische Ausstattung zur Bereitstellung einer WLAN-Verbindung als weiteres Merkmal anzufordern.
3. Busse und Straßenbahn, die innerhalb des Stadtgebietes und Ortsteilen eingesetzt werden, werden mit entsprechender WLAN-Technik nachgerüstet, die einen reibungslosen Internetzugang während der Fahrt ermöglichen.
4. Der WLAN-Zugang ist für Fahrgäste kostenlos zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu bewerben.
5. Dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit nach einer angemessenen Zeitspanne über die Nutzerzahlen und Rückmeldungen der Fahrgäste zu berichten."