Sondernutzung des Münsterplatzes
Es ist dies auch ein Jubiläum des besonderen Ulmer Bürgergeistes, der über die Jahrhunderte stets bereit war, Partikularinteressen so angemessen wahrzunehmen, dass sie auch dazu geeignet waren dem Ganzen zu dienen. Mit dem Ulmer Münster, der höchsten Bürgerkirche der Welt, steht hierfür ein großartiges Zeugnis im Herzen unserer Stadt.
Eher ein Armutszeugnis und Ausdruck eines „paraulmischen“ Kleingeistes ist die nur schwer nachvollziehbare Diskussion um die Sondernutzung des Münsterplatzes für ein Firmenjubiläum eines Unternehmens, das über 100 Jahre das Wohl und Wehe tausender Ulmer Familien mit bestimmt hat.
Wenn sich ein Unternehmen oder eine Einrichtung aus der Stadt im weltweiten Wettbewerb über 100 Jahre erfolgreich bewährt und zur Entwicklung moderner Produktionslinien für den täglichen Bedarf beiträgt, dann ist dies für uns ein Grund zum Feiern.
Wir sind der Meinung, dass sich eine moderne und aufgeschlossene Stadt, deren Wohl und Wehe ebenfalls vom Erfolg ihrer Wirtschaftsunternehmen, ihres Gewerbes und ihrer Bildungseinrichtungen abhängt, eine derart peinliche Diskussion, wie sie jetzt von Vereinzelten aus der Bürgerschaft bemüht worden ist, in Zukunft ersparen sollte.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, die bestehende Sondernutzungssatzung so zu ergänzen und zu fassen bzw. erforderlichenfalls Voraussetzungen zu schaffen, dass jeder Organisation bzw. jedem Antragsteller, der mehr als 1000 Mitarbeiter oder Mitglieder hat und der ein 100jähriges Bestandsjubiläum feiern möchte, auf Antrag der Münsterplatz als Veranstaltungsort gegen eine angemessene Sondernutzungsgebühr überlassen werden kann.