Antrag von Dr. Hans-Walter Roth vom 5.1.2013
Da schreibt doch die Südwestpresse gleich halbseitig in ihrem gestrigen Lokalteil, dass Ulm und Neu-Ulm miteinander disharmonieren, Sonntag-Aktuell nimmt das Thema heute auf. In Ulm ist am Donauufer das Entenfüttern eine strafbare Handlung, - unter einem satten Bußgeld läuft da nichts. In Neu-Ulm ist es als eine liebevolle Geste an hungernde Tiere ausdrücklich gestattet. In Ulm ist Taubenfüttern strafbar und verboten. In Neu-Ulm ist es wohl erlaubt. Der Beweis: gefiederte Friedensboten vom Ehinger Tor gurren dort einträchtig mit ihren bayrischen Kollegen auf dem Petrusplatz.
Hieß es nicht gerade in den Neujahrsansprachen unserer Oberbürgermeister, die Donau verbinde uns? In Seehofers europäischer Enklave scheinen da die Uhren anders zu gehen. Oder hat Brüssel sich wieder mal mangels Intellekt vertan?
Ich denke bevor wir uns mit europäischen Vorgaben lächerlich machen, uns wegen solcher Anordnungen beim Bürger politischer Intelligenzdefizite bezichtigen lassen müssen und zum Thema heißer Büttenreden werden, sollte man das Ganze überdenken und entschärfen.
Natürlich kann der Ulmer Gemeinderatsbeschluss, die Fütterung von Wasservögeln am Donauufer unter Strafe zu stellen, nicht unmittelbar aufgehoben werden. Aber wir können den Strafvollzug wenigstens so lange aussetzen, bis auf internationaler Ebene geklärt ist, ob hier das europäische Recht bayrisches Landesrecht bricht oder nicht.
Ich beantrage daher die Verwaltung des Ulmer Rathauses möge mit der Verwaltung Neu-Ulmer in einem Spitzengespräch klären wie am Donauufer wieder Eintracht hergestellt werden könnte.
Enten, Schwäne, Tauben, Bürger und Hundebesitzer werden uns das danken. Schließlich soll, ich zitiere wörtlich, die Donau uns vereinen, nicht entzweien.