Wohnungsbau in Ulm
Um der großen Nachfrage nach preiswertem Wohnraum für Alleinerziehende, Familien mit Kindern sowie Senioren gerecht zu werden, sollen künftig bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau nur Bauträger berücksichtigt werden, die Mietwohnungen bauen mit einer Belegungsbindung von 15 Jahren zugunsten von Haushalten mit niedrigem Einkommen. Der Anteil dieser Mietwohnungen soll mindestens 20% der geplanten Wohnungen betragen.
Als zusätzlichen Anreiz könnte auch ein geringerer Grundstückspreis zum Ansatz kommen. Alternativ oder zusätzlich kann sich der Bauträger um eine Förderung nach dem Landeswohnungsbauprogramm bemühen.
Die Mietwohnungen sollen nach Möglichkeit im Bestand des Bauträgers verbleiben. Unabhängig davon kann der Bauträger nach Kapitalanlegern suchen, die in die Ver-einbarung mit der Stadt oder der L-Bank eintreten und die Bedingungen annehmen.