Die Verwaltung wird aufgefordert, im zuständigen Ausschuss - spätestens im ersten Quartal 2013 - eine öffentliche Expertenanhörung (Polizei, mobile Jugendarbeit, Drogen-und Suchtberatung, Juristen, Wissenschaftler etc.) zum Thema „Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen" durchzuführen. Den Fraktionen und dem Stadtrat Uwe Peiker wird das Recht eingeräumt, Experten zu benennen.
BEGRÜNDUNG: Die SPD hat auf Ihrem Landesparteitag einen Antrag zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen diskutiert - jedoch abgelehnt. In der Landesregierung scheint es zudem entsprechende Vorbereitungshandlungen als Reaktion auf das Urteil des VGH zum „Bermuda Dreieck" in Freiburg zu geben. Der Ulmer Gemeinderat und die Öffentlichkeit müssen sich demnach schon jetzt auf eine mögliche entsprechende Rechtsgrundlage vorbereiten und das Thema Alkoholverbot detailiert und sachlich beleuchten, um Vor- und Nachteile zu erarbeiten. Insbesondere sollten die Ulmer Gegebenheiten und Rahmenbedingungen sowie Alternativen zum Verbot diskutiert werden.
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