Die Bürgerinnen und Bürger der Vorstadt haben Ihren Unmut über die geplante Spielhalle im traditionsreichen Söflinger Klosterhof mit über 3.000 Unterschriften bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Kolleginnen und Kollegen der FWG-Fraktion haben bereits Anträge gestellt, welche seitens der Verwaltung mit dem Hinweis auf ein Recht des Eigentümers beantwortet wurden. Der Gemeinderat hat mit einer Erhöhung der Vergnügungssteuer für Automaten reagiert. Dennoch scheint die Spielhalle nicht verhindert zu sein!
Umso unverständlicher für die Bürger der Vorstadt ist jetzt, dass sich die
Stadtverwaltung am Eselsberg vehement gegen die Eröffnung einer Spielhalle stellt und gar vor dem Verwaltungsgericht diese Haltung durchsetzen kann.
Hier finden Sie den Leserbrief vov Gemeinderat Herbert Dörfler zum SWP-Artikel "Alles verzockt" vom 28.04.2012.
Auch den seit Jahrhunderten bestehenden Söflinger Klosterhof verstehen die Bewohner der Vorstadt als verdichtetes Wohngebiet mit einzelnen Angeboten der Nahversorgung, in welchem eine solche Spielhalle nicht zum Charakter und zur Struktur gehört. Zudem will die Landesregierung verstärkt gegen Spielhallen vorgehen und die Rahmenbedingungen für den Betrieb schon alsbald durch ein Gesetz erschweren. Denkbar sei etwa eine Vorschrift, die die Anzahl der Spielhallen pro Kommune, abhängig von der Einwohnerzahl, limitiert. Bessere Eingriffsmöglichkeiten für Kommunen sollen geschaffen werden. Zudem sollen Betreiber künftig nur eine befristete Erlaubnis erhalten.
Daher bitte ich um Beantwortung folgender offener Fragestellungen:
1. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem vor dem Verwaltungsgericht verhandelten Fall einer Spielhalle auf dem Eselsberg zur Rechtslage im Söflinger Klosterhof? Welche Urteilsgründe werden vom Verwaltungsgericht angeführt?
2. Stimmt die Stadtverwaltung zu, dass der Söflinger Klosterhof tatsächlich ein allgemeines Wohngebiet mit einzelnen Angeboten der Nahversorgung ist, in welchem eine solche Spielhalle nicht zum Charakter und zur Struktur gehört?
3. Wird sich die Verwaltung nach dem Urteil auch in der Gesamtstadt und insbesondere aktuell in Söflingen gegen die Genehmigung von Spielhallen wenden, wo diese nicht dem Charakter und der Struktur des Gebietes entsprechen?
4. Wird die Verwaltung die zu erwartende Gesetzeslage schon jetzt berücksichtigen und nur befristete Genehmigungen erteilen?
Die Beantwortung der Fragen wird zur Klarheit und zum Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürger beitragen können.