CDU-Fraktion Ulm

Direktvergabe nach geänderter Landesverordnung

Antrag vom 09.04.2025

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift über die Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich (VwV Beschaffungen) auf den Weg gebracht. Diese ist mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten und soll vorrangig einen spürbaren Bürokratieabbau mit sich bringen.

Dabei wurde die Wertgrenze für Direktaufträge auf 100.000 Euro angehoben und die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 221.000 Euro.

Andere Großstädte in Baden-Württemberg haben bereits kommuniziert, dass sie von dieser freizügigeren Regelung Gebrauch machen. Wir bitten um Auskunft, ob Ulm analog dazu verfährt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion