Einfahrt Handwerker in Fußgängerzonen
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach der Ausweitung der Fußgängerzonen in der Innenstadt erreichen uns Hilferufe aus der Handwerkerschaft. Diese machen sich zunehmend Sorgen, wie Sie Ihre Kunden in den Fußgängerzonen bedienen können, ohne zunehmend Strafzettel zu sammeln und diese zusätzlich in Rechnung stellen zu müssen.
Die aktuellen Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung sind bekannt. Jedoch sind oftmals auch kurzfristige Einsätze z.B. bei Rohrbruch notwendig. Zudem müssen die Handwerker immer wieder für Werkzeuge und Material an ihr Fahrzeug, weshalb eine Einfahrt während der Lieferzeiten und anschließendes Parken außerhalb nicht möglich ist.
Wir bitten daher eine einfache Möglichkeit zu schaffen, dass Handwerker für Einsätze die Fußgängerzonen befahren und parken dürfen. Selbstverständlich haben Fußgänger in den Fußgängerzonen eine herausragende Stellung, wir sehen aber nicht unmittelbar eine Gefahr der Überhandnahme an Fahrzeugen durch diese Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion