Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Im Rahmen der Vorstellung des Starkregenkonzeptes im Ausschuss am 24.11. bitten wir um Beantwortung und Erläuterung nachfolgender Fragen:
2.3 Zielgruppe Wirtschaft und Gewerbe:
Wer übernimmt die direkte Ansprache bei bekannter spezieller Gefährdung (z.B. bislang vorschriftenkonforme Lagerung größerer Mengen wassergefährdender Stoffe im Gefahrenbereich?, Bestandschutz?)
2.4. Zielgruppe Land- und Forstwirtschaft:
Wer übernimmt die direkte Ansprache bei bekannten Problemen (z.B. Erosion, Güllelagerung, Holzlagerung im Gefahrenbereich)?
Bestandschutz und Rechtsgrundlagen für Veränderungen?
3.1.2 Kritische Infrastruktureinrichtungen:
Hauptbahnhof Ulm: Sind hier die Neubauten (ICE-Tunnel und dessen Zufahrten, Sedelhöfe UG, Tiefgaragenbauten) berücksichtigt?
Strominfrastruktur und Umformer im Stadtgebiet: Bei einem Stromausfall fallen auch Hebewerke und Pumpen aus!
4.4.3 Objektschutzmaßnahmen:
Die Maßnahmen orientieren sich an den Risiken für Leib und Leben. Zusätzlich sollte im zweiten Schritt auch Maßnahmen erfolgen, die hohe Sachschäden vermindern (Schutz der Untergeschosse des Ulmer Theaters, Tiefgaragen, Stadtbibliothek etc.)
Grundsätzliche Frage:
Wie alt ist das zu Grunde liegende Geländemodell?
Scheinbar sind größere bauliche Veränderungen in den letzten Jahren nicht berücksichtigt (Hauptbahnhof, Sedelhöfe, Hindenburgkaserne, Umbauten im Zuge der Linie 2)
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/UfA Fraktion
Dr.Thomas Kienle