Antrag vom 11.03.2019
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Wohnungsmarkt ist, wie wir alle wissen, momentan sehr angespannt. In Berlin wird aktuell über Enteignungen nachgedacht, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt vor Mietwucher zu schützen.
Soweit wollen wir nicht gehen. Wirtschaftliche Interessen müssen selbstverständlich gewahrt bleiben. Dennoch sind in jüngster Vergangenheit auch in Ulm verschiedene Fälle von sanierungsbedingten Kündigungen aus Profitgier bekannt geworden. Eine juristische Beurteilung sprechen wir nicht aus, halten dieses Vorgehen aber für bedenklich.
Wir bitten zu prüfen, bei welchen Gebieten in Ulm ein städtisches Vorkaufsrecht per Satzungsbeschluss erfolgen kann, wo nicht bereits geschehen.
Wir beantragen außerdem, vermehrt vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, wo bereits möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen der gesamten CDU Fraktion