In einem interfraktionellen Antrag erkundigt sich Dr. Karin Graf, warum bei den Budgetvereinbarungen mit den Trägern im Bereich der Sozialhilfe Unterschiede in der Indexierung vorhanden sind. Gemeinsam mit weiteren Gemeinderatsmitgliedern strebt sie eine Vereinheitlichung dieser Vereinbarungen an.
Der Antrag im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Budgetvereinbarungen mit den Trägern im Bereich der Sozialhilfe unterscheiden sich bzgl. der Indexierung. Einige Vereinbarungen enthalten eine Regelung, mit der eine jährliche Steigerung des Betrages um 3% festgelegt wird.
Andere Vereinbarungen enthalten dies nicht. Da aber die durch die Indexierung aufzufangenden Kostensteigerungen im Bereich der Löhne, Energie etc. auch diese Träger belasten, ist eine Gleichstellung anzustreben.
Wir bitten deshalb die Verwaltung darzustellen:
Welche Träger sind davon betroffen?
Welche Gründe sind ursächlich für die Nichtvereinbarung einer Indexierung?
Welche Kosten sind zu erwarten, wenn allen Einrichtungen eine Indexierung von 3% gewährt wird?"