Vom 1. März bis zum 30 September ist es im Ulmer Stadtgebiet strikt verboten, Bäume zu fällen oder zu roden. Mit Befremden reagieren der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Thomas Kienle und Stadtrat Dr. Hans-Walter Roth auf die Fällung gesunder, alter Bäume im Strölinweg und bitten den Oberbürgermeister um Aufklärung.
Die Antwort von Oberbrügermeister Gönner finden Sie hier.
Der Antrag im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner,
die Ulmer Südwestpresse schreibt am 18.2.2012 im Lokalteil, dass es im Ulmer Stadtgebiet strikt verboten sei, Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zu roden oder zu fällen. Auch Hecken dürfen in diesem Zeitraum nur geschnitten, nicht aber entfernt werden. Wertvoller Baumbestand ist generell geschützt. Der Gesetzgeber hat es so beschlossen, der Gemeinderat hat es bestätigt. In Ulm hat die Natur Vorrang vor anderen Interessen.
Zuwiderhandlungen werden, so die Zeitung, geahndet.
Scheinbar nimmt man das in unserer Stadt nicht ernst. So hat gerade vor wenigen Tagen ein Bauträger einen alten, gewachsenen Baumbestand im Strölinweg am Galgenberg kurzerhand abholzen lassen. Bäume, die, wie an den Ringen zu erkennen ist, bis zu 70 Jahre alt waren, wurden gerodet, Kleinwuchs einfach abgeholzt. Satellitenbilder des Grundstücks zeigen den Verlust.
Verantwortlich hierfür zeichnet sich angeblich ein Bauträger, der unlängst schon einmal am Galgenberg so zu Gange war. Die Medien berichteten ausführlich, die Bürger demonstrierten.
Auch dort am Strölinweg wird wieder eine alte Villa abgerissen und durch ein Einfamilienhaus gehobener Klasse ersetzt. Dabei darf der alte Grundriss nur unwesentlich überschritten werden, warum also den alten Baumbestand fällen? Fünf Carports seien dort geplant, alle für ein Einfamilienhaus? Da reimt sich einiges nicht, vor allem aber, dass die Stadtverwaltung auf Anfrage nichts so rechtes darüber zu berichten weiß.
Wir hätten da schon einmal gerne gewusst wie man in unserer Stadt mit den Gesetzen zur Erhaltung unserer Umwelt umgeht. Wer genehmigte das Fällen der Bäume während der Schonzeit? Wer genehmigte die Rodung eines für das Stadtbild unersetzbaren wertvollen Baumbestands? Der Nachbarschaft, die um die Bäume trauert, teilte man seitens des Bauträgers mit, man habe die Bäume sehr wohl auch außerhalb der gesetzlich festgelegten Frist fällen dürfen. Es täten darin keine Vögel nisten.
Richtig, jetzt nistet dort keiner mehr."