Antrag von Dr. Karin Graf und Barbara Münch vom 23.05.2014
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung hat sich Deutschland verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Damit kommt auch uns in Ulm die Aufgabe zu, an der Umsetzung mitzuwirken.
Die Antwort von Oberbürgermeister Gönner finden Sie am Ende des Antrages:
Wir wissen, dass auch gerade gesetzliche Grundlagen auf Landesebene noch ausstehen, um insbesondere die schulische Inklusion voran zu treiben.
Dennoch halten wir es für wichtig und sinnvoll, dass sich Ulm einige Aspekte schon jetzt vornimmt.
Deshalb beantragen wir
• einen Ansprechpartner bei der Stadt zu benennen, der im Bildungsbereich für alle Fragen zum Thema Inklusion zuständig ist und den Betroffenen, den Eltern aber auch den Lehrkräften bekannt gemacht wird und bei Fragen, die die Kommune betreffen, zur Verfügung steht;
• eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von staatlichem Schulamt, Elternvertretern, Lehrkräften Schulleitern und städtischen Vertretern einzuberufen, die die aktuell laufenden Beispiele der „inklusiven Beschulung“ in Ulm und sich daraus ergebende notwendige Maßnahmen diskutiert und vorschlägt;
• mittelfristig einen Masterplan „Inklusion“ zu erstellen, der unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Organisationen entwickelt wird und somit nicht nur verwaltungsintern wirkt, sondern in die Bürgerschaft ausstrahlt. Wenn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung grundlegend verbessert werden soll, gilt es die Bürger mitzunehmen und zu beteiligen.
Oberbürgermeister Gönner antwortet, dass er den CDU-Antrag aufgreife und dass sich der Fachbereich Bildung und Soziales in der Herbstklausur 2014 mit diesem Thema befassen werde. Im Laufe des Jahres 2015 werde in den zuständigen Gremien über die Maßnahmen berichtet.