Auslobung von Wettbewerbsverfahren
Wir möchten die Verwaltung bitten, dass sie die gängige Wettbewerbspraxis der öffentlichen Ausschreibungen der letzten Jahre darstellt und hier insbesondere die Kriterien beleuchtet: offener Wettbewerb, Beauftragung des ersten Preisträgers, Zugang für kleine und junge Büros, Zulassungs- und Auswahlkriterien, Teilnahmebeschränkungen, Berücksichtigung lokaler und regionaler Architekten und Stadtplaner.
Wir bitten die Verwaltung überdies, Ulmer Richtlinien hinsichtlich der Auslobung von Wettbewerben, Mehrfachbeauftragung und Gutachterverfahren sowie der Vergabe von öffentlichen Planungen für Architektur und Stadtplanung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorzulegen und hierbei auf folgende Kriterien besonderen Wert zu legen:
- Bei jeder Auslobung sollten drei Töpfe gebildet werden:
Lostopf A: Berufsanfänger (Diplom nicht über 7 Jahre zurückliegend)
Lostopf B: Kleine Büros (nicht mehr als 5 qualifizierte Mitarbeiter, einschließlich Büroinhaber)
Lostopf C: Andere Bewerber
Deren Aufteilung soll günstigerweise ein Verhältnis wie folgt vorsehen: Lostopf A 1/5 Lostopf B 1/5, Lostopf C 3/5.
Die Bewerber müssen zwingend die Zulassungskriterien nach RPW erfüllen.
Wir legen Wert darauf, dass von den Bewerbern Eigenerklärungen zu den Ausschlusskriterien nach §11 VOF und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung abgegeben werden.
Um lokale und regionale Architekten und Stadtplaner zu berücksichtigen, sind diese bei den vorab ausgewählten Teilnehmern angemessen – bei jedem Wettbewerb – zu berücksichtigen.
Auswahlkriterien sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Qualitative Auswahlkriterien sind quantitativen und betriebswirtschaftlich orientierten Zulassungskriterien vorzuziehen. Kumulative Nachweisforderungen sind zu vermeiden, da sie den Teilnehmerkreis unnötig einschränken. Weitgehend verzichtet werden sollte auf Kriterien wie:
- Umsatzschwellen
- Baukostenmindesthöhen
- Referenzschreiben von früheren Auftraggebern
- Anzahl der Mitarbeiter, Projektleiter, Art der Bürostruktur
- Zeitliche Beschränkungen von geforderten Nachweisen (z.B. Baujahr, Jahr des Wettbewerbserfolgs oder Preises).
Die Beschränkung der Teilnehmerzahl (geloste und ausgewählte insgesamt) erscheint uns volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Teilnehmerzahl ist jeweils der Aufgabenstellung entsprechend angemessen festzulegen.
Einem ersten Entwurf der Ulmer Richtlinien für eine gute Wettbewerbsverfahrenskultur sehen wir im zweiten Quartal im zuständigen Fachausschuss entgegen, um einen fairen Zugang zu Wettbewerben und Vergabeverfahren ohne Ausgrenzung zu ermöglichen.
Wir bitten Sie bei der Erstellung der Richtlinien die Kreisgruppe Ulm-Donau-Iller des BDA (Bund Deutscher Architekten) sowie die Kammergruppe Ulm der Architektenkammer zu beteiligen.