CDU-Fraktion Ulm

Waidstraße - Änderung des Bebauungsplanes

Antrag von Dr. Karin Graf und Herbert Dörfler vom 30.01.2013

In der Waidstraße in Söflingen wurden 1964 Reihenhäuser gebaut mit einer Breite von 5,5 m. Die Ideen und die Vorstellungen der damaligen Stadtplaner waren, die Terrassen mit Bauverbot zu belegen, damit die Kommunikation zwischen den Nachbarn ohne große Hindernisse möglich sei.
Die Bewohner, die 1964 und 1965 in ihre Reihenhäuser einzogen, waren anderer Auffassung.


Die Antwort von Oberbürgermeister Gönner finden Sie am Ende des Antrages.

Der Feierabend sollte der Familie gehören. Sich von einem anstrengenden Arbeitstag zu Hause auf der Terrasse in aller Ruhe ohne Nachbarn erholen zu können, führte zur Er-richtung von Zwischenwänden. Diese stehen, ebenso wie die Balkone, laut Bebauungsplan im Bauverbot.

Theoretisch müssten alle zusätzlichen Bauten abgerissen werden.

Nach 50 Jahren Bestand wird es nun Zeit, diesem Zustand eine rechtliche Form zu geben.

Wir beantragen daher eine kleine Änderung im Bebauungsplan Waidstraße, nämlich das Bauverbot auf den Terrassen aufzuheben.

Die Bauverwaltung und der Bauausschuss haben in den 80er Jahren das Bauverbot auf den Terrassen im Schönen Berg Weg in Böfingen, sechs Wochen nach Antragstellung, ebenfalls aufgehoben. Was in Böfingen möglich war, muss auch für Söflingen gelten.


Oberbürgermeister Gönner antwortet, dass nach einer Anliegerbefragung der Handlungsbedarf deutlich wurde. Der Bebauungsplan wurde am 9.7.2013 in der Sitzung des Bauauschusses geändert.