Gebührenstruktur in den Ulmer Kindertagesstätten
Bei der Bemessungsgrundlage handelt es sich um das pauschalierte Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen minus 25%) einer Familie, von dem ausgehend je nach Betreuungszeit und Kinderanzahl ein bestimmter Prozentsatz als Gebühr für die Betreuung errechnet wird. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe, die bisher bei 3.500 € lag und in 2012 auf 5.000 € angehoben wurde, wird der Gebührenhöchstsatz verlangt.
Für unter dreijährige Kinder (U3) sind die Kosten für einen Betreuungsplatz doppelt so hoch wie für über dreijährige Kinder (Ü3). Trotzdem lag der Faktor, mit dem die Ü3-Gebühren bisher multipliziert wurden, um die Gebühr für die U3-Betreuung auszurechnen, statt bei 2,0 nur bei 1,3. Weil die Stadt das Angebot an U3-Plätzen derzeit massiv ausbaut, um Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, wurde der Faktor auf 1,5 mit dem Ziel erhöht, die Eltern an einem geringen Teil der Kostensteigerung zu beteiligen.
Diese neue Gebührenstruktur führt laut Elternkritik zu einer gewissen Ungerechtigkeit bei der Geschwisterregelung. Bei wenig Betreuungszeit wirkt nämlich die Geschwisterermäßigung deutlicher als bei viel Betreuungszeit. Die CDU-Fraktion ist laut Stadträtin Dr. Graf der Meinung, dass Familien mit mehreren Kindern entlastet werden sollten und strebt eine Modifikation der Geschwisterregelung an. Deshalb bittet sie zusammen mit den anderen Fraktionen die Verwaltung, bis zu den Haushaltsberatungen eine nachvollziehbare Berechnung vorzulegen, wie eine akzeptablere Geschwisterermäßigung erreicht werden kann und wie sich mögliche Korrekturen im Gebührensystem finanziell auswirken.
Konsens im Gemeinderat war, dass ein Höchstbetrag von ca. 850 € Betreuungsgebühren für zwei Kinder nicht überschritten werden sollte. Allerdings ist dieser Betrag durch die Dynamisierung (2% Steigerung pro Jahr) schnell erreicht, was von den Eltern ebenfalls kritisch gesehen wird. Dieser Punkt ist laut Stadträtin Münch ebenfalls Gegenstand des Prüfauftrags an die Verwaltung.