CDU-Fraktion Ulm

Antrag Sedelhöfe

Antrag von Dr. Thomas Kienle, Siegfried Keppler

Bei der Beratung im Fachbereichsausschuss zum Aufstellungsbeschluss der Satzung über die Sedelhöfe sind bewusst keine endgültigen Festlegungen in der Satzung getroffen worden. Vielmehr hat die Verwaltung die Prüfung der diskutierten Alternativen zugesagt. Deren Prüfung steht noch aus.

Wir dürfen daher um Mitteilung der Prüfung und Verhandlungsergebnisse mit dem Investor hinsichtlich der nachfolgenden Punkte bitten:

- Kein Verkauf des Kopfgrundstückes „City Tor“ bei ggf. Einräumung von Überbaurechten.

- Verschiebung des Kopfgrundstückes Richtung Bahnhofsgasse und Erweiterung des Platzes zwischen Kopfgrundstück und Brückenkopfgrundstück (1) ggf. Öffnung des Citytors durch Verschiebung der Bebauung nach Norden. (1)

- Simulation der Besucherströme in dieser Alternative sowie Gutachtens Einholung.

- Öffnung und Abrundung des Kopfgrundstückes ovalförmig Richtung Bahnhofsstraße. (2)

- Erschließung und Andienung der oberen Bahnhofsstraße.

- Bündelung der Querung auf Ebene null (ÖPNV) und Ebene -1 durch gleichermaßen gute Anbindung, optionale Verbindung zwischen -1 und 0 durch Rampe statt Rolltreppe.

- Erarbeitung eines Plan B im Wege der sog. „two step“ Lösung, Einschluss Bahnhofsplatz 7 ins Sanierungsgebiet. Diesbezüglich verweisen wir auf unseren Antrag vom Mai 2013 und bitten um Mitteilung ggf. bereits vorliegender Ergebnisse.

Zeichnerische Anregungen und Pläne inklusive der obigen (Referenzierung) als Ergänzung zum Antrag legen wir bei.

Wir bitten und beantragen jeden oben genannten Punkt auf seine vertraglichen Auswirkungen mit MAB zu prüfen und zu beantworten sowie uns einen aktualisierten Zeitplan der Umsetzung des Vorhabens (Auslegungsbeschluss, Verkauf Grundstücke, Satzungsbeschluss, Baubeginn etc.) mitzuteilen. Werden die Umsetzungsschritte wie in der GD vom April 2012 gehalten?

Insbesondere bitten wir um Darstellung etwaiger Kosten, ggf. Entschädigungsleistungen und etwaige Möglichkeit zur Beendigung des Vertrages durch den Investor für den Fall, dass die Stadt die oben genannten Punkte umsetzen würde.

Ebenfalls bitten wir falls vorliegend um Darstellung etwaiger Vorbehalten und Einwendungen des Investors gegen die oben angedachten Modifikationen und Lösungen im Plangebiet.

Wir bitten die Verwaltung weiter Verhandlungen mit dem Investor aufzunehmen, um die oben dargestellten städtebaulichen Ziele einvernehmlich umzusetzen.

Schließlich beantragen wir über die schriftliche Beantwortung hinaus eine mündliche Erläuterung im Rahmen einer Fachbereichssitzung unter Einbeziehung des Hauptausschusses des Gemeinderates.