CDU-Fraktion Ulm

Bauen in Ulm erleichtern

Antrag vom 19.05.2026

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ulm muss konsequent weitergegangen werden. Die Schaffung von bezahlbarem und ausreichendem Wohnraum ist eine der

drängendsten Aufgaben unserer Stadt. Hierfür müssen bürokratische Hürden abgebaut und Prozesse

optimiert werden. Zielführend hierfür beantragen wir folgende Punkte:

1. Potenzialanalyse für freie Grundstücke

Die Verwaltung legt zeitnah eine umfassende Übersicht aller Grundstücke im städtischen Besitz vor, auf denen grundsätzlich eine Bebauung mit Wohnraum möglich ist.

2. Keine generelle Priorisierung von Gebäudetypen wie auf Seite 8 GD 098/26 gefordert

Die Stadt tritt ein für ein breites Angebot bei der Neuschaffung an Wohnraum in Form von Geschosswohnungen, Reihen- und Kettenhäuser sowie Einfamilien- und Doppelhäusern.

3. Rolle des Gestaltungsbeirats neu definieren

Der Gestaltungsbeirat wird abgeschafft, ersetzt oder auf wesentliche Einsatzfelder im Innenstadtbereich begrenzt, da er bereits seit Längerem nicht mehr seiner eigentlichen Bestimmung, zur Vermittlung bei Uneinigkeiten, dient.

Bei Bedenken der Bauverwaltung anlässlich eines Baugesuchs kann durch den Bauherrn zur Beilegung dieser ein fakultatives Wettbewerbsverfahren gewählt werden.

4. Konsequente Durchsetzung von Bauverpflichtungen und Fristen

Die Einhaltung vertraglich vereinbarter Bebauungsfristen ist streng zu überwachen. Fristverlängerungen im Hauptausschuss werden restriktiv gehandhabt und nur noch in begründeten Ausnahmefällen gewährt, sofern das erforderliche Kapital bereits nachweislich bereitsteht und eine genehmigungsfähige Bauvorlage vorliegt. Andernfalls erfolgt die Neuvergabe an nachplatzierte Bewerber aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren.

5. Reduzierte Ausschreibungskriterien

Vergabeverfahren in Ulm heben sich gegenüber jenen z. B. in Neu-Ulm deutlich durch den Umfang des Kriterienkatalogs ab. Während in Neu-Ulm oftmals nur 10-15 Kernkriterien Anwendung finden, sind dies in Ulm oftmals rund 50 Punkte. Diese Regulatorik muss künftig reduziert werden, um Baukosten zu senken und Verfahren zu beschleunigen.

6. Ermöglichung und Förderung des modularen Bauens

Um die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (kosteneffizient und schnell) zu nutzen, sollte dies bereits in der Planungsphase beim Zuschneiden der Grundstücke mitbedacht werden. Hierzu ist im Vorfeld aktiv die Expertise von erfahrenen Bauträgern einzuholen, um zu definieren, welche technischen und planerischen Voraussetzungen Grundstücke für serielles Bauen erfüllen sollten.

7. Anpassung der Richtlinien zur Wohnbauförderung

Die Quote der sozialen Wohnbauförderung wird beibehalten, jedoch zeitlich auf eine Dauer von 15 Jahren begrenzt. Zudem wird die Grenze, ab wann diese Pflicht für Bauvorhaben greift von bisher 700 m² Wohnfläche auf 1.000 m² angehoben, um kleinere und mittlere Bauvorhaben wirtschaftlich zu entlasten und neue Investoren zu gewinnen.

8. Reduzierung der Leerstandsflächen

Die Verwaltung wird gebeten, Anreize zu schaffen, um Leerstände zu verringern, z.B. Modernisierungsprämien für Gebäude, Instrumente zur Steigerung der Vermietungsquote.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion