Verkehrssicherheit und Lärmschutz in Ulm-Jungingen – Dringende Maßnahmen für die Haslacher Straße
INTERFRAKTIONELLER ANTRAG
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher,
namens der Fraktion der Freien Wähler (FWG) und der CDU/UFA Fraktion stellen wir folgenden Antrag und bitten um zeitnahe Behandlung im zuständigen Fach- und Beschlussausschuss:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Haslacher Straße im Ortsteil Ulm-Jungingen zu prüfen und umzusetzen:
1. Anordnung von Tempo 30: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Haslacher Straße, vorrangig zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit sowie aus Gründen des Lärmschutzes.
2. Abstufung der K9914: Einleitung der notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte zur Abstufung der Kreisstraße K9914 (Haslacher Straße) zu einer Gemeindestraße, um den kommunalen Handlungsspielraum für verkehrsberuhigende Maßnahmen zu erweitern.
3. Durchfahrtsverbote für den Fernverkehr: Prüfung und Anordnung von Durchfahrtsverboten (z. B. für den reinen Transitverkehr), um die Nutzung der Haslacher Straße als Ausweichroute bei Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn A8 wirksam zu unterbinden. Wir bitten diesbezüglich mit dem Bund in Kontakt zu treten bspw. für ein Abfahrverbot während Stau auf der A8.
Begründung:
Bürgerinnen und Bürger aus Ulm-Jungingen, insbesondere die Anwohnerschaft der Haslacher Straße, sind mit einem dringenden Anliegen auf unsere Fraktionen zugekommen. Die verkehrliche Belastung in diesem Wohngebiet hat ein Ausmaß erreicht, das die Lebensqualität massiv einschränkt und insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Gefahr darstellt.
Hierfür sind folgende Punkte maßgeblich, die ein schnelles Handeln der Stadtverwaltung erfordern:
1. Gefährdung auf dem Schulweg: Aktuell gilt in der Haslacher Straße Tempo 50. Aus dem aktuellen Schulwegeplan für Ulm-Jungingen– geht hervor, dass es im Bereich der Haslacher Straße eine ausgewiesene Schulwegkreuzung gibt. Es ist nicht vermittelbar, dass Kinder auf ihrem Schulweg an einer Straße mit einer Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ungeschützt dem stark fließenden Verkehr ausgesetzt sind.
2. Fehlende Gleichbehandlung der Wohnstraßen: In umliegenden Straßen innerhalb Jungingens, wie der Ehmannstraße und der Straße „Auf dem Hart“, wurde bereits sinnvollerweise eine Tempo-30- Regelung umgesetzt. Eine sachliche Begründung, warum diese elementare Schutzmaßnahme den Anwohnern der Haslacher Straße verwehrt bleibt, erschließt sich uns und der Anwohnerschaft nicht.
3. Missbrauch als Autobahn-Ausweichroute: Ein wesentlicher Treiber der unerträglichen Lärm- und Verkehrsbelastung ist der überregionale Durchgangsverkehr. Regelmäßig – insbesondere am Wochenende durch den Reiseverkehr oder unter der Woche bei Staus auf der A8 zwischen den Anschlussstellen Ulm-Ost und Ulm-West – weicht der Fernverkehr quer durch den Ortsteil Jungingen und direkt durch die Haslacher Straße aus. Fahrzeuge aus den unterschiedlichsten Ländern nutzen das Wohngebiet als Abkürzung. Diese reine Transitfunktion ist für eine Straße in einem Wohngebiet vollkommen wesensfremd und führt zu einer unzumutbaren Lärmbelastung.
4. Notwendigkeit der Abstufung: Um rechtlich effektiver gegen den Durchgangsverkehr vorgehen zu können und verkehrsberuhigende Maßnahmen (wie Tempo 30 und Durchfahrtsverbote) rechtssicher anordnen zu können, erachten wir die Abstufung der K9914 zu einer Gemeindestraße als erforderlich.
Wir sehen hier eine Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Ulm- Jungingen und bitten die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen wohlwollend zu prüfen und zügig in die Wege zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Kienle gez. Oliver Bumann
CDU/UfA-Fraktion FWG-Fraktion