CDU-Fraktion Ulm

Bevölkerungsschutz

Antrag vom 25.11.2025

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie den öffentlichen Medien als auch internen Fortbildungen zu entnehmen ist, besteht erstmals 80 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg die realistische Möglichkeit einer bewaffneten Auseinandersetzung in Europa unter Einschluss Deutschlands. Grundsätzlich wäre dabei zunächst von begrenzten Störaktionen auszugehen, die auf Eindruck auf Handlungsfähigkeit und innere Verfasstheit abzielen.

Mit dieser Aussage soll weder eine derartige Situation beschleunigt noch eine überzogene Unsicherheit erzeugt werden. Gleichwohl wäre es ebenso unangebracht, auf möglichweise lebensrettende Vorbereitungen zu verzichten.

Die Stadt Ulm als Kommune ist hierbei weder am Entscheidungsfindungsprozess beteiligt, noch hat sie grundsätzliche Einflussmöglichkeiten. Sie ist indessen als untere Katastrophenschutzbehörde beauftragt:

• die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und

• Vorgaben von Land und Bund umzusetzen

Hierbei wirken die unteren Katastrophenschutzbehörden koordinierend an Maßnahmen mit, die durch das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt sind. Zur Durchführung ihrer Aufgaben baut die untere Katastrophenschutzbehörde auf ihren bestehenden Krisen- und Führungsstrukturen auf. Damit wird sie zu einer Schnittstelle zwischen lokaler Verwaltung, Bevölkerung und den übergeordneten staatlichen Verteidigungsstrukturen und sichert das Überleben und die Handlungsfähigkeit der Kommune auch unter extremen Bedingungen:

• Die Leitung liegt weiterhin beim Landrat oder Oberbürgermeister, unterstützt durch den Verwaltungs- und Führungsstab.

• Die Behörde bündelt alle verfügbaren örtlichen Ressourcen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen, Versorgungsbetriebe).

• Sie nutzt vorbereitete Alarm- und Einsatzpläne, die mit den höheren Behörden abgestimmt und regelmäßig aktualisiert werden.

➢ Wir bitten und beantragen den Krisenstab zur Organisation des Zivilschutzes wieder einzurichten und nach dem erfolgreichen Vorbild der Steuerung während der Pandemie einen Runden Tisch Zivilschutz einzurichten.Neben den Blaulichtorganisationen und den Vertretern der militärischen Einrichtungen, der Polizei und den Behördenvertretern öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie Vertretern von Bundeswehrkrankenhaus und Krankenhäusern der Region bitten wir Vertreter wesentlicher Unternehmen und Vertreter der Fraktionen einzuladen.

Ein regelmäßiger Turnus von 4 Wochen scheint angezeigt.

Um der Aufgabe die integrierte Sicherheit wehrhaft, resilient und nachhaltig aufzustellen, sollte zeitnah der Korridor (in Abstimmung oder Kooperation mit der angrenzenden Stadt und Landkreisen) abgegrenzt werden, in dem die Stadt organisatorisch tätig werden wird.

Wir bitten daher zudem um Beantwortung der nachfolgenden Fragen und Darstellung der nachfolgenden Strukturen:

Zivile Verteidigung:

• Wie ist der Leitungsstab zusammengesetzt?

• Für logistische und operative Maßnahmen wird ein Verwaltungsstab aktiviert, der Verwaltungs-

, Infrastruktur- und Sicherheitsaufgaben zentral koordiniert. Wer ist hier beteiligt?

• Bestehen Einsatzpläne zur Aufrechterhaltung der staatlichen und städtischen Funktionen im Krisenfall?

• Wann war die letzte Aktualisierung der Einsatzpläne mit welchen wesentlichen Inhalten?

• Wie ist das Lage- und Meldewesen organisiert und geschützt?

Aufbau des Zivilschutzes

Wie hoch ist der aktuelle Mittelbedarf zum Aufbau des Selbstschutzes

• eines Warndienstes, Alarmpläne

• Kommunikation mit der Bevölkerung

• Schutzbauten und Schutzräume, Evakuierungspläne, Notunterkünfte

• Katastrophenschutz (Fahrzeuge und Einsatzgerät)

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Kulturgut

• Bestehen Pläne zur Gesundheitssicherstellung unter Berücksichtigung der besonderen

Aufgaben von Universität und Bundeswehrkrankenhaus

Erstellung eines Bedarfsplan Versorgung

Wie sind derzeit und im Krisenfall die Versorgungsstrukturen aufgebaut hinsichtlich

• Wasser/Abwasser,

• Landwirtschaft /Ernährung

• Forstwirtschaft Bau und Wärmeversorgung

• Transport und Mobilität

• Netze und Stromgeneratoren, Notakkumulatoren und Generatoren,

• Batteriespeicher für Kommunikation

Wir bitten, die Bedarfe zu ermitteln, zu beziffern und die hieraus abzuleitenden Maßnahmen zu priorisieren und für 2026 einen ersten Sonderfaktor „Aufbau Zivilschutzmaßnahmen“ in Höhe von 2 Mio Euro in die Haushaltsplanungen einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die CDU/UfA-Fraktion

Dr. Bernd Mattiesen

Dr. Thomas Kienle

Dr. Hans-Walter Roth