Grundsteuerreform
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die beschlossene Grundsteuerreform in Baden-Württemberg soll zum 1.1.2025 durch die Kommunen umgesetzt werden, einmal unbeachtet von noch möglicherweise ausstehenden Gerichtsurteilen.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen weiterhin ein Mischsystem (Grundstückswert und Wert der Immobilie), soll in Baden-Württemberg eine Bewertung des Grundvermögens nur nach dem Bodenwert erfolgen.
Nachdem die Kommunen für die Umsetzung verantwortlich sind und auch die Hebesätze festsetzen, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, um wie viele Punkte der Hebesatz gesenkt werden kann, um die Steuerreform aufkommensneutral zu gestalten.
Im Interesse der Grundstückeigentümer und natürlich auch der Mieter, da ja die Grundsteuer als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden kann, bitten wir unbedingt im Zuge der Haushaltsberatungen um eine Vorabinformation, wie die Stadt Ulm plant, bei den Hebesätzen zu verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion