CDU-Fraktion Ulm

Entsorgung von Fallobst

Antrag vom 09.10.2024

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


wie die EBU laut Bericht der SüdwestPresse vom 30.9.2024 mitteilt, kann Fallobst gegen eine Gebühr von 25 Euro zum Recyclinghof Grimmelfingen gebracht werden, sofern Kleinstmengen nicht über den Bioabfall entsorgt werden können.


Bürgerinnen und Bürger wundern sich ebenso wie wir über diese Kostenpauschale.


Die Erhebung von Kosten hätte zur Folge, dass viele Menschen das Fallobst einfach liegen und vergammeln lassen. Dadurch können sich Krankheitserreger und Schädlinge ausbreiten, Tiere angelockt werden und es entsteht in der Umgebung ein unschöner Geruch. Nach Auskunft der EBU-Webseite kann sogar das Grundwasser durch Sickerstoffe kompromittiert werden.


Wir verstehen, dass Fallobst auf Grund der entstehenden Gase möglicherweise anders verwertet werden muss. Unserer Auffassung nach sollte dies jedoch ebenso wie Grünschnitt bereits in den allgemeinen Abfallgebühren enthalten sein.


Da wir keinen plausiblen Grund für diese „Strafgebühr“ sehen, beantragen wir die Abschaffung der zu entrichtenden Gebühren für Fallobst auf dem Recyclinghof.


Mit freundlichen Grüßen
Im Name der gesamten CDU/UfA-Fraktion