Einsatz von KI in der Verwaltung u.a.
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Stadt Ulm hat als öffentliche Stelle eine besondere Verpflichtung im Umgang mit den der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen und Daten und ist insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie den nationalen Datenschutzregelungen verpflichtet, insbesondere dem Grundsatz der Datenrichtigkeit sowie dem Schutz des Persönlichkeitsrechts auch öffentlicher Personen sowie dem Datenethikkonzept der Stadt Ulm.
Nicht nur dass der Chatbot, der im Juli 2024 auf öffentlichen Seiten der Stadt Ulm gestartet wurde, diese Grundsätze nicht einhalten kann, mehr noch, er trägt zu einer immer mehr durch Fake News im öffentlichen Raum und social media geprägten Kultur der geduldeten Irreführung und Beliebigkeit von Information bei und verletzt jedenfalls unsere Ziele der Wahrhaftigkeit und Richtigkeit städtischer Information.
Wir beantragen daher im Wege dieses Eilantrages unverzüglich:
- den Chatbot bis auf weiteres vom Netz zu nehmen und einzustellen.
Des Weiteren beantragen wir in einem zeitnahen Bericht zu erklären, wie es sein kann,
- dass ein solches Instrument ohne kritische Gegenprüfung auf die Grundsätze der Wahrhaftigkeit und der Datenrichtigkeit frei geschaltet wird und zum öffentlichen Gebrauch online gestellt wird.
- Wer ist hierfür verantwortlich?
- Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung hieraus?
Wir beantragen weiter, zeitnah die vom Unterzeichner bereits mehrfach angemahnte
- KI-Strategie der Stadt zu beraten und zu verabschieden.
Ganz offensichtlich sind hier in der zuständigen Abteilung eine falsche Priorisierung, die Mittel und Personal binden vorgenommen worden.
Wir halten es für unverzichtbar, dass Sie sich, Herr Oberbürgermeister, persönlich für die Ausarbeitung und Professionalisierung einer KI- und Smart City Strategie einsetzen und
insbesondere die notwendigen sächlichen und personellen Mittel bereitstellen, um die über 200 nicht erfüllten Meilensteine in der Umsetzung des Online - Zugangsgesetzes zu verwirklichen.
In diesem Zusammenhang halten wir es daher auch für falsch und kontraindiziert, dass beabsichtigt ist, KI-Strategie und Smart City Strategie aus dem Kompetenzbereich des Oberbürgermeisters zu entfernen und in eine nachgelagerte Abteilung zu verlagern.
Wir beantragen daher,
- hierüber den Gemeinderat nach einer Grundsatzdiskussion abstimmen zu lassen.
Darüber hinaus wurden dem Unterzeichner bereits seit Monaten Milestone-Berichte sowie angepasste und beschleunigte Zielerreichungskonzepte für den Prozess der Onlinezugangs-Verpflichtungen (OZG) zugesagt.
Die zuständige Abteilung verweigert ganz offensichtlich hier die Herausgabe der allfälligen Informationen.
Das gleiche gilt für den versprochenen nachzureichenden Bericht über Investitionen von 4 Millionen € in die Serverinfrastruktur, die ohne Sachvortrag im Hauptausschuss sowie in der IT AG in präsentiert worden sind.
Der Unterzeichner bittet Sie nunmehr den Abteilungsleiter anzuweisen, die allfälligen Informationen umgehend nachzureichen und die staatlichen Verpflichtungen des OZG zeitnah umzusetzen.
Ulm hatte bisher einen hervorragenden Ruf als einer der drei profiliertesten Smart Citys in Deutschland.
Und ist daran gelegen diesen Ruf weiter mit nutzbringenden Anwendungen und Inhalten zu verbinden und zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/UfA-Fraktion
Dr.Thomas Kienle