Mobilität und Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderung
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie gerade am 1.6. am Beispiel eines Schwerbehinderten und des Zugangs zu seiner Arbeitsstätte in der Südwestpresse berichtet, spielt die Mobilität für Menschen mit Behinderung eine große Rolle. Die Stadt kann durch verschiedene Maßnahmen die Bewegungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung verbessern.
Wir beantragen daher:
• im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales zu berichten, wie die Praxis für die Ausnahmegenehmigung von Zufahrten in der Fußgängerzone für Schwerbehinderte ist bzw. was sich eventuell geändert hat. Außerdem möchten wir wissen, wie es mit der Genehmigung von Parkerleichterungen aussieht, ob und weshalb sich das Genehmigungsverfahren geändert hat und welche Bedeutung der blaue Ausweis, des Versorgungsamtes in diesem Zusammenhang hat.
• gemeinsam mit dem Verein City Marketing zu prüfen, inwiefern die Zugänge zu Geschäften in der Innenstadt auf einer Ebene sind oder durch Rampen der Zugang mit Rollstühlen ermöglicht werden kann.
• in Zusammenarbeit mit der SWU zu prüfen, ob die Ladesäulen für E-Autos auch für Autofahrer mit Rollstuhl genutzt werden können und bei zukünftigen Ladesäulen diesen Zugang zu ermöglichen.
• Diese Themen sind für Menschen mit Behinderung sehr wichtig, deshalb beantragen wir außerdem, dass dem Inklusionsbeauftragten ein Rederecht oder die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme bei Tagesordnungspunkten in den beschließenden Ausschüssen, bei denen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung von Bedeutung sind, eingeräumt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/UfA-Fraktion
Barbara Münch, Dr.Karin Hartmann, Dr.Hans-Walter Roth