Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (Stand: 03.04.2023) verlangt der Gesetzgeber ab 2024, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (§71 GEG Entwurf). In der Regel wird diese Vorgabe zum Einbau einer Wärmepumpe führen; die Vorgabe ist jedoch bewusst technologieoffen gehalten, so dass es einige Möglichkeiten gibt, dieser Vorgabe mit einer Gasheizung Genüge zu tun:
• entweder durch den Einbau einer Gas-Hybridheizung wie einer Wärmepumpe in Kombination mit der Gasheizung. Erstere übernimmt den Löwenanteil der Heizarbeit, während der Gaskessel dann eventuelle Spitzenlasten an besonders kalten Tagen abdeckt (siehe §71h GEG Entwurf) oder
• durch den anteiligen Bezug von Biomethan oder Wasserstoff (grüner oder blauer Wasserstoff).
Beim Bezug von Biomethan bzw. Wasserstoff bestehen noch einige Besonderheiten (vgl. §71 k GEG Entwurf):
Der Kessel muss fähig sein, zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden zu können. In diesem Fall darf noch bis zum 01. Januar 2035 mit Erdgas geheizt werden, insofern
• der Gasverteilnetzbetreiber einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung seiner Kunden auf Wasserstoff bis zum 1. Januar 2035 vorgelegt hat,
• der Gebäudeeigentümer ab dem 01. Januar 2030, 50 Prozent grüne Gase und ab dem 1. Januar 2035, 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff bezieht und dies zum jeweiligen Stichtag nachweist,
• falls die Heizung an ein vorhandenes Gasverteilnetz angeschlossen wird, das auf Wasserstoff umgestellt werden soll, für dieses zum Zeitpunkt des Einbaus der Heizung die rechtlichen Voraussetzungen für den Netzumbau, insbesondere zur Einstellung der Erdgasversorgung der angeschlossenen Kunden über das zu transformierende Netz bis spätestens zum 1. Januar 2035 vorliegen und dies von der zuständigen Regulierungsbehörde bestätigt worden ist und
• der Gasnetzbetreiber, an dessen Netz die Heizungsanlage angeschlossen ist, dem Gebäudeeigentümer garantiert, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2035, in Betrieb genommen ist.
1. Wir bitten Sie daher und beantragen, die SWU damit zu beauftragen, sofern nicht bereits vorliegend, den notwendigen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung unserer Kunden auf Wasserstoff bis zum 1. Januar 2035 zu erarbeiten, vorzulegen und darauf hinzuwirken, dass die Wasserstoffinfrastruktur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke innerhalb von zehn Jahren in Betrieb genommen werden kann.
2. Wir schlagen überdies vor und beantragen, dass im Rahmen der Planung des Quartiers Blauparks analog dem derzeitigen Piloten aus den H2 Direkt-Projekten (z.B. Trans hy H2 Giga in Markt Hohenwart bei Pfaffenhofen zur klimaneutralen Wärmeversorgung, die als Energiequelle ausschließlich grünen Wasserstoff verwendet, der per Elektrolyse mit Energie aus regenerativen Quellen erzeugt wird - ein Testfeld für autarke Direkt-Wasserstofferzeugung und Versorgung eingerichtet wird und hierzu von der SWU entsprechende Fördermittel akquiriert werden.
3. Wir schlagen überdies vor und beantragen, sofern nicht bereits geschehen, dass sich Stadt und Stadtwerke sowie die Wasserstoffregion Hy five entweder einzeln oder im Verbund auf die vom Bund, insb. Bundesverkehrsministerium nunmehr aufgelegten Förderprogramme für Elektrolyseure insbesondere für die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt (Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II) bewerben. Voraussetzung ist hier, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Anträge auf eine Förderung können bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/UfA-Fraktion
Dr.Thomas Kienle
Günter Zloch
Dr.Karin Hartmann