Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen
Antrag vom 23.03.2023
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Tanzveranstaltungen, insbesondere auch Clubs und Diskotheken gehören zum kulturellen Angebot einer Großstadt und bieten einen wichtigen Beitrag zu den Freizeitangeboten in Ulm.
Die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen halten wir für ein Relikt aus einem vergangenen Jahrhundert und zeitlich überholt. Im Gegensatz zu weiteren Abgabepflichtigen der Vergnügungssteuer wie Spielautomatenbetreiber und Bordelle, halten wir die kulturelle Szene rund um Clubs und Diskotheken für unterstützenswert, insbesondere nach den harten Pandemiejahren.
Andere Großstädte in Baden-Württemberg und auch anderen Bundesländern haben bereits die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen abgeschafft. Unserer Kenntnis nach dürfte deren Anteil an der gesamten Vergnügungssteuer auch in Ulm analog zu anderen Städten eher gering sein. Wir bitten diesbezüglich um Darstellung.
Wir beantragen daher, dass Ulm von seinem kommunalen Recht Gebrauch macht und die Vergnügungssteuerpflicht auf Tanzveranstaltungen abschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion
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