Der Antrag im Wortlaut:
  
  Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ambulante Pflegedienste sind ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Fürsorge unserer älter werdenden  Gesellschaft und übernehmen wichtige Tätigkeiten, wenn Angehörige dazu nicht in der Lage sind. Wir alle  wünschen uns doch möglichst lange in der eigenen Wohnung wohnen bleiben zu können. Daher sollten  ambulante Pflegedienste auch bestmöglich durch die Stadt bei ihrer Arbeit unterstützt werden. 
  
  Wir sehen hierbei Verbesserungsbedarf, der uns von Pflegemitarbeitern auch zugetragen wurde und bitten  die Stadt sich an der sehr guten Regelung in Neu-Ulm zu orientieren. Es ergibt Sinn, in unserer Doppelstadt eine harmonisierte Regelung zu haben, damit auch Mitarbeiten nicht immer erneut über die  unterschiedlichen Vorgaben geschult werden müssen. 
  
  − Parken im eingeschränkten Halteverbot ist aktuell begrenzt auf eine Stunde. Das reicht maximal,  um zwei Patienten in einem Haus zu versorgen. Hier wäre eine Zeitspanne von mindestens zwei Stunden erforderlich 
  
  – in Neu-Ulm ist diese unbegrenzt. 
  
  − Parken im Fußgängerbereich ist in der aktuellen Lage untersagt. Hierdurch entsteht eine  Versorgungslücke insbesondere im Innenstadtbereich. Hierzu wäre eine gleiche Regelung wie im  eingeschränkten Halteverbot erforderlich, um auch Anwohner einer Fußgängerzone versorgen zu  können. 
  
  − Die Ausnahmegenehmigung durch die Stadt, um sie im Auto auszulegen, ist derzeit eine ganze DIN  A4 Seite groß, was zur Folge hat, dass die Sicht während der Fahrt eingeschränkt wird. Hier besteht  die Bitte, die Ausnahmegenehmigungen an die Maße der normalen Parkausweise anzupassen. 
  
  Mit freundlichen Grüßen 
  
  Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion