Viele Fragen zu Abrechnungen der Sanierung
Der Stadtrat fragt, nach welchen Kriterien das Sanierungsgebiet vor 25 Jahren festgelegt und später dann erweitert worden sei. Roth spricht von Ungereimtheiten. So sei unklar, ob die normale Wertsteigerung, die ein Grundstück in 25 Jahren erfahre, berücksichtigt sei. Er will wissen, nach welchen Kriterien die Wertigkeit der Grundstücke festgelegt wurde, warum in einzelnen Straßen und Gassen wie Platz-, Herrenkeller- oder Hafengasse eine Straßenseite oder eine Hälfte zum Sanierungsgebiet gehöre und zahlungspflichtig sei, die andere Seite oder Hälfte aber nicht. Anlass zu allen möglichen Spekulationen liefere, dass demjenigen ein 20-prozentiger Abschlag in Aussicht gestellt sei, der sofort bezahle.