mit dem 1. März ist das neue JugendticketBW gestartet und soll den ÖPNV attraktiver machen. Bei der bestehenden Schülermonatskarte gibt es die Regelung, dass ab dem dritten Kind ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden kann. Wie uns zugetragen wurde, gibt es diese Regelung für das neue JugendticketBW wohl nur noch in manchen Gemeinden im DING-Gebiet, nicht jedoch in Ulm.
Wir bitten um Erläuterung, warum die Befreiung innerhalb des DING-Gebietes unterschiedlich geregelt wurde und wie sich dies auf die Kosten für Familien je nach Anzahl der Kinder auswirkt. Wir bitten außerdem zu prüfen, ob eine Übernahme der 3.-Kind-Regel möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion
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