CDU-Fraktion Ulm

Überarbeitung der Hauptsatzung

Antrag vom 25.10.2022

 
Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits zu Anfang der aktuellen Wahlperiode des Gemeinderats wurde die Überarbeitung der Hauptsatzung begonnen. Teil der Überarbeitung war unter anderem die Streichung des Antrags auf zweite Lesung. Dieser Prozess scheint leider ins Stocken geraten zu sein. Wir bitten darum, den Prozess wieder in Schwung zu bringen. Nach unserer Kenntnis konnte ein Antrag auf zweite Lesung nur nach einer erfolgten ersten Lesung der GD gestellt werden, wenn Unklarheiten zum Sachverhalt bestanden oder sich entscheidungsrelevante neue Umstände ergeben haben. Auf keinen Fall gewährt die Hauptsatzung ein Recht auf zweite Lesung, das von der Anwesenheit der einzelnen Fraktionsmitglieder abhängt.

Aus gegebenem Anlass bittet die CDU/UfA-Fraktion jedoch bereits deutlich früher um einen belastbaren Kodex, nach welchen Kriterien im Gemeinderat ein Antrag auf zweite Lesung gestellt werden kann. Auf die Neufassung der Hauptsatzung zu warten, dauert hierfür zu lange. Aus Sicht der Fraktion sollte als Voraussetzung für einen Antrag auf zweite Lesung ein konkreter Sachgrund bestehen.

Wir bitten hier um eine klar beschränkte Regelung, wann zukünftig im Gemeinderat ein Antrag auf zweite Lesung gestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion