CDU-Fraktion Ulm

Änderungen der Bauplatz-Vergabeleitlinien

Antrag vom 26.09.2022

 
Der Antrag im Wortlaut:

Änderungen der Bauplatz-Vergabeleitlinien 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen geurteilt hat, dass die Vergaberichtlinien der Stadt Ulm nichts rechtskonform seien und im Anschluss die Vergabe in Jungingen aufgehoben werden musste, geht es nun darum, eine Überarbeitung der Leitlinien zur Grundstücksvergabe in die Wege zu leiten. Die Verwaltung hat hierzu dankenswerter Weise kürzlich einen ersten Entwurf zur Beratung vorgelegt. Die neuen Vergabeleitlinien sollen nun vor allem rechtssicher sein. Ein Prädikat, das die Fraktion im Übrigen schon beim letzten Mal im Vorfeld angezweifelt hat und auch diesmal nicht für erfüllbar hält. Eine absolut wasserdichte Regelung scheint nicht umsetzbar. Neben der angestrebten Rechtssicherheit möchte der Gemeinderat selbstverständlich aber auch die weitere Stadtentwicklung positiv beeinflussen, weswegen wir uns gemeinsam in der Stadt diese Mühe machen und von einem einfachen Losverfahren absehen.

In dem aktuellen Entwurf zu den Bauplatz-Vergabeleitlinien sehen wir folgende Punkte, zu denen wir daher Änderungen anregen.

  • Wir halten es nicht zielführend für die Ortsentwicklung, wenn unter Punkt 4 (Ortsansässigkeit) Beschäftigte im Stadtgebiet mit Anwohnern gleich- oder sogar bessergestellt werden. Rechtliche Fragen stellen sich zudem zur Bewertung einer teilweisen oder gänzlichen Arbeit im Homeoffice. Dieser Punkt muss daher weiter spezifiziert werden. Wir als Fraktion sprechen uns dafür aus, dass eine Beschäftigung im Stadtgebiet Ulm in 4b) niedriger als der Wohnsitz unter 4a) bepunktet oder getrennt und somit additiv zum Wohnsitz bewertet wird.
  • Unter den gegebenen Umständen sehen wir für Auswärtige, die zum Zeitpunkt der Bewerbung keinen Wohnsitz oder Arbeitsverhältnis in Ulm vorweisen können, quasi keinerlei Chancen, überhaupt genügend Punkte erreichen zu können, um Aussicht auf einen Bauplatz zu haben. Für eine gesunde Ortsentwicklung ist ein hoher Anteil Einheimischer selbstverständlich wichtig und ist auch unser Ziel. Dennoch möchten wir uns um weitere Gruppen bemühen und müssen ihnen zumindest eine realistische Chance auf einen Bauplatz einräumen. Wir schlagen daher vor, analog zum Reisverschlussverfahren von Familien mit und ohne Kinder, eine weitere separate Liste für Auswärtige zu führen und bspw. 10% der Bauplätze an diese im Reisverschlussverfahren zu vergeben.
  • Die Wohnsituation hat mitunter einen großen Einfluss auf die Familienplanung. Familien planen aufgrund ihrer derzeitigen beengten Wohnverhältnisse keine (weiteren) Kinder zu bekommen, würden es aber gerne, sofern sie die Gewissheit und Sicherheit eines Eigenheimes hätten. Gerade diese Familien müssen besonders unterstützt werden. Wir schlagen daher vor, dass das erste und zweite Kind höher bepunktet wird als das dritte und weitere.         
    Zudem sollten Familien, die nun bereits lange auf einen Bauplatz warten mussten, nicht dadurch benachteiligt werden, dass ihre Kinder in der Zwischenzeit älter geworden sind. Wir stimmen aber darüber ein, dass für Familien mit noch älteren Kindern das Eigenheim eher eine Form von Altersvorsorge darstellt. Daher schlagen wir folgende Bepunktung für die Altersstufen vor:

-       0-6 Jahre: 30 Punkte

-       7-12 Jahre: 30 Punkte

-       13-18 Jahre: 20 Punkte

  • Mindestens für die anstehende Vergabe in Jungingen muss auch die bisherige Wartezeit mitberücksichtigt werden. Die Neuregelung sollte nicht zum Nachteil der Menschen sein, die nach den alten Regelungen nicht zum Zuge kamen.
  • Da in Jungingen bereits eine große Verzögerung eingetreten ist und eine Belastung für Betroffene darstellt, bitte wir das Vorgehen zu beschleunigen und das Ausschreibungsverfahren daher auf 3-4 Wochen zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion