Fremdarbeiter in Ulm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
dieser Tage erfährt man aus den Medien, dass im Sandhaken Bewohner sich um ein Wohnhaus Sorgen machen, in dem eine größere Anzahl von Arbeitern des Ulmer Schlachthofes als Mieter untergebracht sind. Ursprünglich als Einfamilienhaus gebaut und genutzt dient es derzeit nach Renovierung zur Unterkunft für etwa 16 Personen.
Die Anwohner bitten uns als Mitglieder des Ulmer Gemeinderates hier die Rechtslage zu hinterfragen. Ist so etwas genehmigungspflichtig, ist es vom Gesetzgeber erlaubt ein Einfamilienhaus in einem Wohngebiet zum Hotel oder zur Pension umzuwidmen? Allein die Frage der erforderlichen Abstellstellplätze für die PKW der Bewohner wäre schon zu diskutieren.
Wir wissen, in dieser Sache hat der Gemeinderat kein Mitbestimmungsrecht. Es ist allein Sache der Verwaltung, je nach Gesetzeslage zu entscheiden. Dennoch ergibt sich für uns aus der Situation heraus eine ganz allgemeine Frage: gibt es in Ulm weitere solche Projekte, also Fin- oder Mehrfamilienhäuser, die primär als Unterkunft von ausländischen Arbeitnehmern genutzt werden. Wem gehören diese Häuser oder Wohnungen, benötigen diese zur Nutzungsänderung eine Genehmigung seitens der Stadtverwaltung, wie wird ihre Eignung übergepruft?
Als Vertreter des Ulmer Gemeinderats setzen wir uns dafür ein, dass Arbeiter, die hier tätig sind, auch gute Lebensbedingungen vorfinden. Dazu gehört neben bezahlbarem Wohnraum ein gutes Ankommen in der Nachbarschaft, dazu trägt auch die Rechtssicherheit bei, das schafft Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/Ufa-Fraktion Dr.Hans-Walter Roth
Für die SPD-Fraktion Eva-Maria Glathe-Braun