CDU-Fraktion Ulm

Kindertagespflege in Ulm

Antrag vom 17.03.2022

 
Interfraktioneller Antrag

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Czisch,

Die Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII gehört zu den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Seit 2009 ist die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt.

Seit Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr kommt der Kindertagespflege auch in Ulm eine immer größere Bedeutung zu. Sie leistet seit langem einen notwendigen Beitrag zur vorschulischen Kinderbetreuung. Hierbei wird nicht nur der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vermehrt sicher gestellt.
Die Kindertagespflegeperson(en) leisten hierzu einen wichtigen Beitrag zu einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualifizierten Betreuung von Kindern aller Altersgruppen.

Den Großteil der Aufgaben im Arbeitsfeld Kindertagespflege hat die Stadt Ulm an den Tagesmütterverein e.V. übertragen.
In der Debatte über die Bezahlung der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen während der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 wurde deutlich, dass ein großes Informationsdefizit bei den Teilnehmenden bestand.

Wir beantragen einen umfassenden Bericht des Tagesmüttervereins Ulm e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss Bildung und Soziales.

Folgende Fragen sollten dabei mit beantwortet werden:
1. Wie viele Tagespflegepersonen sind zurzeit tätig?  Wie viele Pflegepersonen betreuen wie viele Kinder?
2. Wie viele Kinder unter 1 Jahr, unter 3 Jahre und über 3 Jahre werden betreut?
3. Wie viele Kinder werden an wie vielen Tagen je Woche durch Kindertagespflegepersonen betreut?
4. Wie oft findet die Betreuung in den Räumen der Familie, in den Räumen der Pflegeperson oder in angemieteten Räumen statt?
5. Bericht über die Großtagespflegestellen
6. Wie lange ist eine Kindertagespflegeperson nach ihrer Qualifizierung im Durchschnitt in der Kindertagespflege tätig?
7. Welche Grundlagen der Vergütung und Freiwilligkeitsleistungen werden zurzeit den Kindertagespflegepersonen gewährt?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sigrid Räkel-Rehner Grüne-Fraktion
Dr. Karin Hartmann CDU/UfA-Fraktion
Anja Hirschel SPD-Fraktion
Dr. Gisela Kochs FWG Fraktion